🏡 Fragen zu deinen FeWos? Lass uns drüber quatschen! 🚀

7 % oder 19 %? Das Aufteilungsgebot einfach erklärt – so versteuerst du WLAN, Parkplatz & Co. richtig

01.12.2025

Viele Gastgeber wissen nicht, dass sie ihren Buchungspreis oft aufteilen müssen – ein Teil mit 7 %, ein Teil mit 19 %. Genau darum geht’s beim Aufteilungsgebot. Hier erkläre ich dir kurz und verständlich, wie die Aufteilung funktioniert.

Wenn du deinen Gästen Leistungen wie WLAN, PayTV oder einen Stellplatz zur Verfügung stellst, ohne sie separat abzurechnen, greift das sogenannte Aufteilungsgebot. Das steht im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE 2010 12.16) und bedeutet im Kern:

Auch wenn der Gast einen Gesamtpreis für die Übernachtung zahlt, müssen die Leistungen steuerlich voneinander getrennt werden.

Die reine Unterkunft sowie die übernachtungsnahen Leistungen wie die Reinigung fallen unter den ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Alles, was darüber hinausgeht – WLAN, Stellplatz, Frühstück, Pay TV usw. – ist eine Nebenleistung und muss mit 19 % versteuert werden.

Beispiel

Ein Gast zahlt 600 € für drei Nächte, WLAN und Parkplatz inklusive.
Dann reicht es nicht, alles pauschal mit 7 % zu versteuern.
Der Betrag muss aufgeteilt werden, z. B.:

– 540 € → 7 % USt (Beherbergung)
– 60 € → 19 % USt (Nebenleistungen)

Diese Aufteilung ist Pflicht. Auf der Einnahmenrechnung müssen deswegen zwei Steuersätze stehen.

Warum das so ist?

Der Gesetzgeber will, dass der reduzierte Steuersatz wirklich nur für die eigentliche Unterkunft gilt – nicht für Leistungen, die unabhängig davon erbracht werden. Und weil man nicht bei jeder Buchung ausrechnen kann, wie viel WLAN oder Parkplatz „anteilig“ gekostet hat, darf man pauschal aufteilen.

Was passiert, wenn man nicht aufteilt?

Kurz gesagt: Es wird teuer.

Wer alles stumpf mit 7 % verbucht, riskiert später Umsatzsteuer-Nachzahlungen plus den kompletten Korrekturaufwand. Und das macht keinen Spaß – weder in Lexware noch bei einer Betriebsprüfung.

Sauber gelöst: Einnahmenrechnung mit zwei Steuersätzen

Eine korrekte Rechnung für die Beherbergung zeigt zwei Positionen: einmal 7 %, einmal 19 %. So erfüllt sie die Vorgaben des Aufteilungsgebots – und fällt dir später nicht mehr auf die Füße.

Kostenloser Umsatzsteuervoranmeldung-Guide

Falls du jetzt denkst "Nice, was muss ich umsatzsteuertechnisch noch beachten?", haben wir einen Schritt-für-Schritt-Guide mit viel Praxis-Wissen für dich gebaut. Lad ihn dir einfach hier herunter: www.bnbills.de/guide-ust-voranmeldung

Wenn du Fragen zur Rechnungsstellung als Gastgeber hast, lass uns über deine Ziele sprechen und schauen, ob bnbills dir helfen kann.
Buch dir einfach einen kostenlosen Termin unter:
https://cal.bnbills.de/simon/30-minuten-termin