10 Dinge, die eine Rechnung laut Umsatzsteuergesetz enthalten muss
20.06.2025
Hier erfährst du, welche Bestandteile eine rechtssichere Rechnung für deine Gäste enthalten muss.
Jeder Gastgeber kennt es: man hat einen Geschäftsreisenden als Gast und muss auf einmal eine Rechnung ausstellen. Hier gibt es jedoch ein paar Punkte zu beachten, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Welche? Das erfährst du in diesem Beitrag!
Inhaltsverzeichnis
Was ist das UStG?
Die 10 Bestandteile einer rechtssicheren Rechnung
Beispielrechnung
Fazit & Praxistipps
Was ist das UStG?
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt, welche Leistungen in welcher Form besteuert werden, welche Umsatzsteuerbefreiungen oder Bemessungsgrundlagen es gibt - oder eben auch im § 14 UStG, wie eine ordentliche Rechnung auszusehen hat.
Die 10 Bestandteile einer rechtssicheren Rechnung
Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Du) und des Leistungsempfängers (Dein Gast),
deine vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-Id),
das Ausstellungsdatum der Rechnung,
eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer,
die Menge und die Bezeichnung der gelieferten Ware oder Dienstleistung,
den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung,
das aufgeschlüsselte Entgelt für die Ware oder Dienstleistung (§ 10 UStG) sowie jeder im Voraus vereinbarte Rabatt, sofern er nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
den Steuersatz und den Steuerbetrag auf das Entgelt oder den Hinweis auf eine Steuerbefreiung (§ 4 UStG)
bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, d.h. auch Rechnungen für Übernachtungen in Deiner Ferienwohnung: einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht (2 Jahre) durch den Leistungsempfänger (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG) und
ein konkretes Zahlungsziel.
Beispielrechnung

Fazit & Praxistipps
Korrekte Rechnungen vermeiden nicht nur Probleme mit dem Finanzamt, sondern sorgen auch für einen professionellen Auftritt gegenüber deiner Gästen.
Tipp: Laut Umsatzsteuergesetz musst du für alle deine Leistungen eine Rechnung ausstellen. D.h. nicht nur auf Nachfrage für die Buchungen von Geschäftsreisenden, sondern für alle deine Buchungen (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 UStG).
Willst du deine Rechnungsstellung automatisieren? Dann ist bnbills die Lösung. [Erfahre mehr!](https://www.bnbills.de/blog/warum-du-fuer-jede-ferienwohnungsbuchung-eine-rechnung-brauchst)