Neue EU-Regeln für Airbnbs 2026: Brauchst du eine Registrierungsnummer?
19.04.2026
Ab 20. Mai 2026 gelten neue EU-Regeln für Kurzzeitvermietung. Was heißt das für Airbnb, Booking, Registrierungsnummern und Gastgeber in Deutschland? Die kurze Erklärung.

Ab dem 20. Mai 2026 gelten neue EU-Regeln für die Kurzzeitvermietung. Für dich als Gastgeber ist vor allem wichtig, dass du nicht automatisch eine Registrierungsnummer brauchst, nur weil die Verordnung jetzt in Kraft tritt. Relevant wird das erst dann, wenn deine Stadt oder Gemeinde (Kommune) ein EU-konformes Registrierungsverfahren eingeführt hat oder das plant. Das erfährst du am einfachsten auf der Homepage der Kommune oder indem du dort anrufst und nachfragst.
Gibt es so ein Verfahren bei dir, musst du deine Unterkunft dort registrieren. Im Anschluss bekommst du eine Registrierungsnummer ausgestellt, die du bei bei Airbnb, Booking.com oder anderen Plattformen hinterlegen kannst.
Die Plattformen wie Airbnb und Booking.com melden die Buchungsdaten zu deiner Registrierungsnummer dann künftig an die Bundesnetzagentur. Von dort kann die Kommune dann die Daten abfragen.
Solange die Kommune aber kein Registrierungsverfahren einführt und entsprechend auch keine Registrierungsnummer ausstellt, hat sie keinen Zugriff auf die Buchungsdaten.
Für Gastgeber ist die Frage deshalb am Ende ziemlich einfach: Hat meine Kommune so ein Verfahren oder nicht? Genau davon hängt ab, ob du überhaupt etwas tun musst. Die neue EU-Regel ist also kein pauschales Verbot für Ferienwohnungen, sondern vor allem ein System für mehr Transparenz und besseren Datenaustausch.
Offen bleibt jedoch die Frage, was Kommunen mit den Daten machen, sobald ein Registrierungsverfahren existiert und ob Städte damit gegen illegale bzw. nicht umgenutzte Ferienwohnungen vorgehen werden. Das zeigt nur die Zukunft.
