Registrierungsnummer für Airbnb und Ferienwohnung 2026 (neue EU-Regeln)
Brauchst du 2026 eine Registrierungsnummer für Airbnb oder Ferienwohnung? Nicht automatisch, sondern nur wenn deine Kommune ein Registrierungsverfahren führt.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Seit dem 20. Mai 2026 gelten neue EU-Regeln für die Kurzzeitvermietung. Für dich als Gastgeber ist die wichtigste Nachricht, dass du nicht automatisch eine Registrierungsnummer brauchst, nur weil die Verordnung gilt. Ob eine Nummer für dich relevant wird, hängt davon ab, ob für deine konkrete Unterkunft ein Registrierungsverfahren der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde gilt. Andere lokale Pflichten können unabhängig davon bestehen.
Ab wann die neuen Regeln gelten
Die Verordnung (EU) 2024/1028 über den Austausch von Daten zur kurzfristigen Vermietung gilt seit dem 20. Mai 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ihr Ziel ist nicht, die Kurzzeitvermietung zu verbieten, sondern für mehr Transparenz und einen einheitlichen Datenaustausch zu sorgen. Betroffen sind kurzfristige, entgeltliche Unterkünfte, die über Online-Plattformen angeboten werden, also klassische Ferienwohnungen ebenso wie einzelne oder geteilte Zimmer. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Campingplätze und langfristige Vermietungen ab etwa einem Jahr fallen nicht darunter.
In Deutschland setzt das Durchführungsgesetz vom Mai 2026 den Rahmen um. Die Bundesnetzagentur nimmt seit dem 1. Juli 2026 ihre zentrale Aufgabe als digitale Datendrehscheibe wahr. Die technische Datenübermittlung läuft also nicht automatisch schon für alle Gastgeber ab dem 20. Mai 2026, sondern stufenweise an.
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 20. Mai 2026 | Die EU-Verordnung 2024/1028 gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. |
| Mai 2026 | In Deutschland setzt das Durchführungsgesetz den nationalen Rahmen um. |
| seit 1. Juli 2026 | Die Bundesnetzagentur nimmt ihre Rolle als zentrale digitale Datendrehscheibe wahr, die Übermittlung läuft stufenweise an. |
Brauchst du eine Registrierungsnummer?
Das hängt von deinem Standort ab. Eine Registrierungsnummer wird erst dann relevant, wenn für deine Unterkunft ein Registrierungsverfahren tatsächlich gilt. In Deutschland entscheiden die Länder und Kommunen freiwillig, ob sie ein solches Verfahren einführen. Ob das bei dir der Fall ist, erfährst du auf der Website deiner Kommune, mit einem kurzen Anruf dort oder in der Liste der Gebiete mit Registrierungsverfahren, die die Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Gilt für deine Unterkunft ein solches Verfahren und bietest du sie über Online-Plattformen an, musst du die Unterkunft grundsätzlich registrieren und die Registrierungsnummer in deinem Inserat angeben. Wichtig dabei: Die Nummer wird pro Unterkunft vergeben, nicht pauschal pro Gastgeber. Vermietest du mehrere Einheiten oder einzeln vermietete Zimmer, braucht jede Einheit ihre eigene Nummer. Solange für deinen Ort kein Verfahren gilt, brauchst du für diese EU-Datenweitergabe auch keine Nummer.
Wie die Datenweitergabe funktioniert
Wenn für deine Unterkunft ein Registrierungsverfahren gilt, greifen zwei Plattformpflichten. Erstens müssen die Plattformen dich abfragen lassen, ob deine Unterkunft in einem Gebiet mit Registrierungsverfahren liegt, und die hinterlegte Nummer im Inserat anzeigen. Zweitens übermitteln sie für Gebiete, für die die zuständigen Behörden Daten anfordern, regelmäßig Tätigkeitsdaten.
Übermittelt werden dabei vor allem Belegungsdaten wie die Zahl der Nächte, die Zahl der Gäste pro Nacht und der Wohnsitzstaat der Gäste, dazu die Registrierungsnummer, die Adresse der Unterkunft und die URL des Inserats. Größere Plattformen liefern diese Daten grundsätzlich monatlich, für kleine und sehr kleine Plattformen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine quartalsweise Übermittlung gelten.
In Deutschland betreibt die Bundesnetzagentur dafür die zentrale digitale Datendrehscheibe und bündelt die Daten. Sie vergibt aber selbst keine Registrierungsnummern, das bleibt bei den zuständigen Landes- und Kommunalbehörden. Diese Behörden und Statistikstellen können die Daten im vorgesehenen Rahmen abrufen, insbesondere um Registrierungsverfahren zu überwachen und lokale Regeln zur Kurzzeitvermietung durchzusetzen.
Was du jetzt tun solltest
Für dich als Gastgeber läuft am Ende alles auf eine einfache Frage hinaus. Gilt für meinen Ort ein Registrierungsverfahren oder nicht? Davon hängt ab, ob du aktiv werden musst.
- Prüfe auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde oder in der Liste der Bundesnetzagentur, ob für deinen Ort ein Registrierungsverfahren gilt.
- Falls ja, registriere deine Unterkunft bei der zuständigen Behörde und hinterlege die Registrierungsnummer bei deinen Plattformen.
- Falls nein, musst du für diese EU-Datenweitergabe vorerst nichts tun, solltest die Entwicklung aber im Blick behalten.
Wichtig ist dabei eine Abgrenzung. Das Registrierungsverfahren nach dem EU-Datenrahmen ist von bestehenden lokalen Pflichten zu unterscheiden und kein zentrales EU-Register für alle Ferienwohnungen. Gilt für deinen Ort kein Verfahren, werden nach diesem EU-Datenaustauschsystem grundsätzlich keine Tätigkeitsdaten zu deiner Unterkunft gemeldet. Andere Melde-, Steuer- oder Plattformpflichten können davon unabhängig bestehen, zum Beispiel eine Genehmigung nach einem örtlichen Zweckentfremdungsverbot, die Beherbergungssteuer oder steuerliche Meldepflichten der Plattformen.
Die neue EU-Regel ist also kein Verbot für Ferienwohnungen und ersetzt auch keine lokalen Zweckentfremdungs- oder Genehmigungsregeln. Sie schafft vor allem einen Rahmen für Registrierung, Plattformpflichten und Datenaustausch. Die Zwecke der Datennutzung legt die Verordnung bereits fest. Offen ist eher, wie intensiv einzelne Städte und Gemeinden die neuen Daten praktisch nutzen werden, um ihre lokalen Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen.
Unabhängig von der Registrierung bleibt die saubere Buchhaltung deine Pflicht. Wie du deine Einnahmen ordentlich erfasst, steht im Leitfaden Buchhaltung für Ferienwohnungen. Genau diese Einnahmen-Seite nimmt dir bnbills ab. Für deine unterstützten Standardbuchungen überträgt es die PMS-Daten in eine Rechnung in Lexware Office, jede Position mit dem von dir hinterlegten Steuersatz. Sonderfälle und Einstellungen solltest du weiterhin kontrollieren. Wenn du sehen möchtest, wie das funktioniert, buch dir einen kurzen Termin oder schau dich auf bnbills.de um.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen EU-Regeln für die Kurzzeitvermietung?
Die EU-Verordnung gilt seit dem 20. Mai 2026. In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur ihre zentrale Rolle als digitale Datendrehscheibe seit dem 1. Juli 2026 wahr, und die technische Übermittlung läuft stufenweise an. Ob sich für dich konkret etwas ändert, hängt davon ab, ob für deinen Ort ein Registrierungsverfahren gilt.
Brauche ich als Airbnb-Gastgeber ab 2026 zwingend eine Registrierungsnummer?
Nein, nicht automatisch. Eine Registrierungsnummer brauchst du erst, wenn für deine Unterkunft ein Registrierungsverfahren der zuständigen Behörde gilt. Die Nummer wird dabei pro Unterkunft vergeben, nicht pro Gastgeber.
Wo bekomme ich die Registrierungsnummer?
Bei der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde für den Ort deiner Unterkunft, sofern dort ein Verfahren gilt. Die Bundesnetzagentur vergibt selbst keine Registrierungsnummern. Die Nummer hinterlegst du anschließend bei Airbnb, Booking.com und anderen Plattformen.
Ist die neue EU-Verordnung ein Verbot für Ferienwohnungen?
Nein. Sie schafft keinen Verbotsrahmen, sondern ein System für mehr Transparenz und den Austausch von Buchungsdaten. Bestehende lokale Verbote, Genehmigungs- und Zweckentfremdungsregeln bleiben unabhängig davon bestehen und werden von der Verordnung nicht ersetzt.