Reverse-Charge-Verfahren einfach erklärt
06.06.2025
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren und wie wende ich es als Gastgeber von Ferienwohnungen für die Portal-Kommission an?
In diesem Beitrag erklären wir das Reverse-Charge-Verfahren anhand eines konkreten Beispiels. Du erfährst, was Umkehr der Steuerschuld bedeutet und wie du als Gastgeber von Ferienwohnungen mit den Mehrwertsteuerrechnungen von Airbnb bzw. den Kommissionen von Portalen umgehst.
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Unter "Reverse Charge" versteht man die Umkehr der Steuerschuld.
Dabei muss nicht der Rechnungsaussteller (das leistende Unternehmen) die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sondern der Rechnungsempfänger. Dieser kann sie allerdings gleichzeitig als Vorsteuer wieder abziehen.
Ziel ist die Vereinfachung von EU-weiten B2B-Geschäften. Seine rechtliche Basis hat das Verfahren im § 13b UStG.
Unterschied: Normales Verfahren vs. Reverse-Charge
Normales Verfahren:
Ausgangssituation: Tom beauftragt Peter (beide Unternehmer) mit einer Leistung im Wert von 100€ netto.
Peter stellt eine Rechnung an Tom mit Nettobetrag 100€ und 19% Umsatzsteuer, also Gesamtbetrag 119€.
Die direkte Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt liegt bei Peter als Rechnungsaussteller, d.h. er muss 19€ an das Finanzamt abführen. Tom wiederum zahlt 119€ und kann 19€ als Vorsteuer geltend machen, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Reverse-Charge-Verfahren:
Ausgangssituation: Tom beauftragt eine Leistung bei Peter im Wert von 100€ netto, wobei Peter jetzt ein ausländisches Unternehmen innerhalb der EU darstellt.
Die Rechnung von Peter an Tom im Reverse-Charge-Verfahren enthält nur 100€ Rechnungsbetrag für die Leistung und weißt keine Umsatzsteuer aus.
Die Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt liegt nun bei Tom, da er keine 19% Umsatzsteuer an Peter gezahlt hat. Da Tom aber vorsteuerabzugsberechtigt ist, zieht er von den 19€ zu zahlender Umsatzsteuer gleich wieder 19€ zu erhaltender Vorsteuer ab.
Die 19€ tauchen aber in Toms Büchern sowohl als Umsatzsteuer (Schuld) als auch als Vorsteuer (Anspruch) auf und gleichen sich aus. Tom zahlt effektiv also nur den Nettobetrag von 100€ an Peter. Gleichzeitig muss sich Peter als ausländisches Unternehmen nicht mit dem deutschen Finanzamt austauschen.

Fazit: Auch als Gastgeber nutzt du das Reverse-Charge-Verfahren zum Verbuchen deiner Kommissionsrechnungen
Als Gastgeber zahlst du für jede Buchung Kommission an Airbnb, Booking, etc. In unserem oberen Beispiel wärst du also Tom (Gastgeber), der eine Vermittlungsleistung von Peter (Airbnb/Booking/...) in Anspruch nimmt. Peter sitzt im Falle von Airbnb im Ausland (Irland) und weist auf seinen Rechnungen 0€ Umsatzsteuer aus. Dementsprechend musst du als Tom diese Rechnung unter dem Reverse-Charge-Verfahren verbuchen.
Airbnb stellt dir für jede Buchung eine "Mehrwertsteuerrechnung" bereit, die du zum Verbuchen der Kommission nutzen kannst.

Übrigens: Fälschlicherweise hört man oft, dass man Belege nur nach dem Reverse-Charge-Verfahren verbucht, wenn der Beleg die Angabe "Umkehr der Steuerschuldnerschaft" enthält (§14a Abs. 1 UStG). Im Falle von Leistungen, die von einem EU-Ausländer im Inland erbracht werden, sind für die Rechnungsstellung aber die Vorschriften des ausländischen EU-Mitgliedsstaates anzuwenden (§14 Abs. 7 UStG). Wenn laut irischem Recht kein solcher Hinweis erforderlich ist, muss Airbnb ihn auch nicht auf seinen Rechnungen abdrucken. Trotzdem musst du dann aber das Reverse-Charge-Verfahren anwenden.
Praxistipp
Möchtest du wissen, wie du die Mehrwertsteuerrechnung von Airbnb konkret in Lexware Office verbuchst?
Dann schau hier vorbei: Airbnb-Kommission korrekt verbuchen