Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung? Einfach erklärt für Gastgeber.

15.11.2025

Die Umsatzsteuervoranmeldung wirkt im ersten Moment komplizierter, als sie ist. Unterm Strich geht es nur darum, dem Finanzamt regelmäßig mitzuteilen, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast und welche Vorsteuer du selbst gezahlt hast. Die wichtigsten Grundlagen findest du hier.

Erklärung
Kurz gesagt:
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du im vergangenen Zeitraum eingenommen und wie viel Vorsteuer du selbst gezahlt hast.

Umsatzsteuer: Steuern, die deine Gäste auf den Übernachtungspreis zahlen und du dadurch einnimmst.
Vorsteuer: Umsatzsteuer, die du selbst an andere Unternehmen gezahlt hast (Ikea, Booking, Reinigungsfirma, usw.).

Du verrechnest beides miteinander und meldest das Ergebnis monatlich oder quartalsweise ans Finanzamt. Hintergrund ist, dass du durch die regelmäßigen Meldungen (und entsprechend Zahlungen) nicht am Jahresende einen großen Betrag auf einmal zahlen musst und so in Liquiditätsengpässe kommst.

Warum muss ich als Gastgeber die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Weil du Unternehmer bist, sobald du dauerhaft Einnahmen mit einer Ferienwohnung erzielst.
Kurzzeitvermietung ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder über „Vermietung und Verpachtung“ in der Steuererklärung arbeitest.

Ausnahmen:

  • Kleinunternehmer (wenn die Grenzen eingehalten werden)

  • Langfristige Vermietung (umsatzsteuerfrei)

Welche Fristen gelten?

Wie oft du melden musst, hängt von der Höhe der Umsatzsteuer des Vorjahres ab:

  • > 9.000 € USt-Zahllast → monatliche Meldung

  • 2.000–9.000 € → quartalsweise Meldung

  • < 2.000 € → nur USt-Jahreserklärung

Die Abgabe muss dabei spätestens am 10. des Folgemonats (oder nächster Werktag) erfolgen.
Mit einer Dauerfristverlängerung kann man diese Frist aber um einen Monat nach hinten verschieben.
Bei der monatlichen Meldung verlangt das Finanzamt dafür aber eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahreszahllast, die in der Jahreserklärung wieder verrechnet wird.

Wie viel Umsatzsteuer fällt bei einer Ferienwohnung an?

Für die reine Übernachtung sowie übernachtungsnahe Leistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Für zusätzliche Nebenleistungen gilt aber der Regelsteuersatz von 19 %, zum Beispiel:

  • WLAN

  • Parkplatz

  • Pay-TV

  • Frühstück

  • bestimmte Extras

Grund dafür ist das Aufteilungsgebot (siehe UStAE 2010 12.16): Der Gesamtpreis muss in Leistungen mit 7 % und Leistungen mit 19 % aufgeteilt werden. Die Rechtmäßigkeit dieses Aufteilungsgebots wird aber angezweifelt, dazu läuft gerade ein EuGH-Verfahren. Solange das aber nicht abgeschlossen ist, bleibt diese Regel bestehen.

Eine häufig genutzte Praxislösung ist z. B. eine Aufteilung des Gesamtbuchungspreises in 80 % Übernachtung (versteuert mit 7 % USt.) und 20 % pauschale Nebenleistungen (versteuert 19 %).

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