So erstellst du automatisiert eine Rechnung für Geschäftsreisende über Smoobu

30.05.2025

Du willst endlich automatisiert Rechnungen für deine Smoobu-Buchungen erstellen? Dann bist du hier genau richtig

Geschäftsmann
Geschäftsmann

Unnötiger manueller Aufwand

Firmenkunden fordern regelmäßig eine Rechnung mit Firmenadresse an. Da die Buchung meistens aber initial auf einen Mitarbeiter läuft, musst du dafür die korrekten Rechnungsdaten anfragen und manuell Rechnungen in Lexware Office oder einem anderen Tool erstellen.

Das kostet Zeit und birgt Fehlerquellen, obwohl deine Ferienwohnungsvermietung sonst automatisiert läuft. Mit bnbills kannst du die automatisierte Rechnungserstellung für Smoobu nutzen.

Wichtig: Momentan benötigst du Smoobu und Lexware Office, damit du bnbills nutzen kannst!

Schritt-für-Schritt: Automatisiert Gastrechnungen erstellen

  1. Registriere dich auf https://app.bnbills.de/registration.

  2. Melde dich mit den Zugangsdaten, die du von uns zugeschickt bekommst, auf https://app.bnbills.de an.

  3. Füge deinen Lexoffice API-Key hinzu: https://app.bnbills.de/connections/all/add/target. Falls du nicht weißt, wie du deinen Lexoffice API-Key erstellst, haben wir hier eine Anleitung dazu: https://bnbills.de/blog/so-erstellst-du-einen-api-key-in-lexware-office.

  4. Füge deinen Smoobu API-Key hinzu: https://app.bnbills.de/connections/all/add/source. Falls du nicht weißt, wie du deinen Smoobu API-Key erstellst, haben wir hier eine Anleitung dazu: https://bnbills.de/blog/so-erstellst-du-einen-api-key-in-smoobu.

  5. Ab diesem Zeitpunkt kannst du für alle neuen Buchungen den Smoobu-Platzhalter [bnbillsCheckinUrl] verwenden. Dieser wird dann automatisch durch einen Link ersetzt, über den deine Gäste ihre Rechnungsdaten ändern und eine Rechnung anfordern können. Beispiele, wie man den Platzhalter richtig verwendet, findest du unter https://bnbills.de/blog/bnbillscheckinurl-platzhalter-richtig-nutzen.

Tipp: Rechnungen für Privatpersonen

Für Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück (also auch die Ferienwohnungsvermietung) muss lt. Umsatzsteuergesetz auch für Privatpersonen eine Rechnung ausgestellt werden (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 UStG).

Unter der [bnbillsCheckinUrl] können auch Privatpersonen die Rechnung einsehen, nachdem diese von bnbills nach der Abreise automatisch generiert wurde.