Kurtaxe

Beherbergungssteuer Dresden: Satz, Anmeldung und Rechnung

Beherbergungssteuer Dresden für Ferienwohnungen: 6 % auf Übernachtung und Reinigung, wer sie schuldet, Anmeldung bis zum 15., Airbnb-Einzug und Rechnung.

bnbills·

Seit dem 1. Juli 2023 zahlen in Dresden auch Geschäftsreisende Beherbergungssteuer, und die Reinigungsgebühr zählt nach der FAQ der Stadt zur Bemessungsgrundlage. Die Beherbergungssteuer in Dresden beträgt 6 % des Entgelts je Übernachtung, einschließlich Umsatzsteuer und je Person auf volle Cent abgerundet. Übernachten mehrere Personen gemeinsam, wird das Entgelt auf alle verteilt, und nur die steuerpflichtigen Gäste zahlen auf ihren Anteil. Schuldner ist der Gast. Als Betreiber der Ferienwohnung ziehst du die Steuer bei der Abreise ein, meldest sie monatlich bis zum 15. des Folgemonats bei der Landeshauptstadt Dresden an und führst sie an die Stadtkasse ab. Bei Buchungen über Airbnb zieht Airbnb die Steuer selbst ein, eine Meldung gibst du trotzdem ab.

Rechtsgrundlage: die Dresdner Satzung und ihre Fassung

Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden vom 7. Mai 2015 in der seit 1. September 2023 geltenden Fassung, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 6. Juli 2023. Dazu kommt eine FAQ des Steuer- und Stadtkassenamts (Stand 1. September 2025). Sie gibt die Auffassung der Stadt wieder, nach der sie die Satzung anwendet. Umgangssprachlich heißt die Abgabe auch Übernachtungssteuer oder Bettensteuer.

Besteuert wird der Aufwand des Gastes für eine entgeltliche Übernachtung in einer Beherbergungseinrichtung im Stadtgebiet. Dazu zählen laut Satzung ausdrücklich Ferienunterkünfte, also deine Ferienwohnung genauso wie das Hotel nebenan.

Satz und Bemessungsgrundlage

Der Steuersatz liegt bei 6 %. Die Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das der Gast für die einzelne Übernachtung schuldet, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gerechnet wird je Übernachtung und auf volle Cent abgerundet.

Zur Bemessungsgrundlage zählen nach der FAQ der Stadt das Entgelt für die Übernachtung und die Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen. Ausdrücklich nennt die Stadt die Reinigungsgebühr, auch wenn sie auf der Rechnung als eigene Position steht. Das gilt laut Stadt auch, wenn du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erhebst. Frühstück, Halbpension und andere Zusatzleistungen wie Minibar ziehst du nach der FAQ vorher ab. Die FAQ beschreibt die einbezogenen Leistungen als solche mit 7 % Umsatzsteuer. Seit 2026 unterliegen aber auch Speisen in der Gastronomie nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Satz von 7 %. Der Steuersatz allein taugt deshalb nicht mehr zur Abgrenzung. Maßgeblich ist, ob eine Leistung unmittelbar der Beherbergung dient, und ein Frühstück gehört nach der FAQ weiterhin nicht dazu. Für Portalprovisionen kommt es nach der FAQ darauf an, wie sie berechnet werden. Behält das Portal seine Provision von der Zahlung des Gastes ein, bevor es an dich auszahlt, gehört sie zur Bemessungsgrundlage. Stellt das Portal sie dem Gast oder dir neben dem Übernachtungspreis gesondert in Rechnung, gehört sie nicht dazu.

Übernachten mehrere Personen gemeinsam, teilst du das Entgelt je Nacht durch die Zahl der Personen, Kinder eingeschlossen, und rechnest die 6 % nur für die steuerpflichtigen Gäste, je Person und Nacht auf volle Cent abgerundet. Zahlen zwei Erwachsene zusammen 100 € brutto je Nacht, Reinigung anteilig eingerechnet, sind das für drei Nächte 18 € Beherbergungssteuer. Reist ein minderjähriges Kind mit, entfällt je Nacht ein Drittel der 100 € auf jede Person. Die Steuer beträgt dann 2,00 € je Erwachsenem und Nacht (6 % von 33,333… €), zusammen 12,00 €. Abgerundet wird erst der Steuerbetrag, nicht der Anteil am Entgelt.

Wer schuldet, wer zieht ein, wer haftet

Steuerschuldner ist der Gast, Minderjährige sind befreit. Als Betreiber der Ferienwohnung ziehst du die Steuer bei der Abreise ein, meldest sie an und führst sie ab. Für den vollständigen und richtigen Einzug haftest du gegenüber der Stadt. Ausgenommen sind nach der FAQ Buchungen über Airbnb, dort zieht Airbnb die Steuer direkt beim Gast ein.

Wer Betreiber ist, beschreibt die Stadt in ihrer FAQ. Für Agenturen und Co-Hosts hängt daran viel. Mehr dazu im Abschnitt für Agenturen weiter unten.

Anmeldung: Einrichtung, Kassenzeichen und Frist

Sobald du die Wohnung inserierst, egal auf welchem Weg, meldest du deine Beherbergungseinrichtung innerhalb eines Monats beim Steuer- und Stadtkassenamt an. Diese Frist gilt unabhängig von der ersten Steueranmeldung. Die Stadt vergibt dir danach ein zwölfstelliges Kassenzeichen, das du bei jeder Meldung und Zahlung angibst. Hast du mehrere Ferienwohnungen, gibst du jede Adresse an. Alle Einrichtungen eines Betreibers laufen normalerweise unter einem Kassenzeichen, auf Wunsch vergibt die Stadt getrennte.

Für die laufende Meldung gilt:

  • Zeitraum: Regelfall ist der Kalendermonat. Du meldest die Steuer an, die du in diesem Monat eingezogen hast.
  • Frist: Du meldest bis zum 15. Tag nach Ablauf des Monats an und zahlst bis dahin an die Stadtkasse.
  • Verlängerung: Auf Antrag verlängert die Stadt die Frist dauerhaft um einen Monat. Liegt deine Steuer bei höchstens 200 € im Monat, kann sie den Zeitraum auf Antrag auf drei oder sechs Monate strecken.
  • Form: amtlicher Vordruck, unterschrieben von dir oder einer bevollmächtigten Person, oder Online-Formular der Stadt. Online tritt die elektronische Identifizierung an die Stelle der Unterschrift. Auf ihrer Seite zur Beherbergungssteuer bietet die Stadt eine neue Online-Anmeldung an und führt die bisherigen Online-Formulare dort als aktiv bis 31. Dezember 2026.
  • Null-Meldung: Hattest du keine steuerpflichtigen Übernachtungen, meldest du trotzdem, eben mit null.

Airbnb zieht ein, die Meldung bleibt bei dir

Laut Airbnb-Hilfe zieht Airbnb seit dem 1. Januar 2019 die Dresdner Beherbergungssteuer bei Buchungen über die Plattform automatisch ein und zahlt sie im Namen der Gastgeber an die Stadt. Die Stadt nennt Airbnb in ihrer FAQ als einzige Plattform, die so abführt. Andere Portale führen nicht an die Stadt ab. Ziehen sie die Steuer beim Gast ein, bleiben Anmeldung, Abführung und Haftung trotzdem bei dir, und du prüfst, ob das Portal richtig rechnet. Bei Direktbuchungen ziehst du sie selbst ein.

Von der Meldung befreit dich das nicht. Vermietest du ausschließlich über Airbnb, gibst du eine Null-Meldung ab, in der du die Zahl der über Airbnb gebuchten Übernachtungen einträgst und die Steuer mit null angibst. Bei gemischten Kanälen trennst du sauber, damit der Gast einer Airbnb-Buchung die Steuer nicht ein zweites Mal bei dir zahlt.

Geschäftsreisende und Befreiungen

Bis Mitte 2023 waren beruflich bedingte Übernachtungen in Dresden ausgenommen. Seit dem 1. Juli 2023 gilt die Steuer für alle entgeltlichen Übernachtungen, auch für Geschäftsreisen. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung bringt keine Befreiung mehr.

Befreit sind nach der geltenden Fassung vor allem diese Gäste.

  • Minderjährige
  • schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sowie Begleitpersonen bei Merkzeichen „B“
  • Personen, die zu einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Dresden übernachten, bei medizinisch nötiger Begleitung auch die Begleitperson
  • Personen unter 27 Jahren, die zu Ausbildungszwecken übernachten
  • Personen, die unter der Adresse der Unterkunft gemeldet sind

Bei Gästen, die wegen einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung übernachten, ziehst du die Steuer trotzdem ein. Die Befreiung holt sich der Gast nur nachträglich per Antrag auf Rückerstattung beim Steuer- und Stadtkassenamt. Bei den übrigen Befreiungen lässt du dir den Nachweis vor Ort zur Einsicht vorlegen, etwa den Schwerbehindertenausweis oder die Meldebescheinigung, und vermerkst auf dem Meldeschein zum Beispiel den Grad der Behinderung oder den Status als Begleitperson. Eine Kopie des Ausweises verlangt die Stadt dafür nicht. Für Gäste unter 27 in Ausbildung nennt die Satzung drei alternative Nachweiswege, nämlich eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung, eine auf die Bildungseinrichtung ausgestellte und direkt von ihr bezahlte Rechnung oder eine nachweisbar direkt von ihr vorgenommene Reservierung. Fehlt der Nachweis, ziehst du die Steuer ein, und der Gast kann bei der Stadt die Rückerstattung beantragen.

Ziehst du bei einem Gast keine Steuer ein, verlangt die Satzung einen vom Gast unterschriebenen Meldeschein mit Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie An- und Abreise, den du aufbewahrst und der Stadt auf Anforderung vorlegst. Reisen Minderjährige mit Erwachsenen, vermerkst du die Angaben der begleitenden Erwachsenen und die Zahl der Kinder, und die Erwachsenen unterschreiben. Ein Muster „Meldeschein für steuerbefreite Gäste“ stellt die Stadt bereit. Mit dem Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz ist er nicht identisch, dazu mehr im Beitrag zum digitalen Meldeschein.

Auch Aufbewahrungsfristen nennt die Stadt in ihrer FAQ, jeweils gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Acht Jahre gelten unter anderem für Buchungsübersichten und Transaktionslisten der Portale, Rechnungskopien, Zahlungsnachweise, Belegungsdaten und die Meldescheine für steuerbefreite Gäste. Sechs Jahre gelten für Preisverzeichnisse und den Schriftwechsel zu Reservierungen, zehn Jahre für Aufzeichnungen, in denen du deine Geschäftsvorfälle systematisch erfasst. Vorlegen musst du die Unterlagen nur, wenn die Stadt sie anfordert.

So steht die Dresdner Beherbergungssteuer auf der Rechnung

Weil in Dresden der Gast die Steuer schuldet und du sie für die Stadt einziehst und weiterleitest, behandelt die Stadt sie in ihrer FAQ als durchlaufenden Posten. Umsatzsteuerlich passt das zu § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG. Beträge, die du im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmst und verausgabst, gehören nicht zu deinem Entgelt. Nach der FAQ des Steuer- und Stadtkassenamts steht die Beherbergungssteuer auf der Rechnung als eigene Zeile ohne Umsatzsteuer, zum Beispiel „Beherbergungssteuer Dresden 6 % (durchlaufender Posten)“, getrennt von Übernachtung und Reinigung. Die tragen bei Regelbesteuerung 7 % Umsatzsteuer, als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Ohne Umsatzsteuer heißt beim durchlaufenden Posten, dass der Betrag gar nicht zu deinem Entgelt gehört. In der Buchhaltung gehört er deshalb auf ein Verrechnungskonto. Als Erlös mit 0 % Umsatzsteuer gebucht, wäre er falsch zugeordnet. Wie du die Steuer in SKR03 und SKR04 erfolgsneutral buchst, erklärt der Beitrag Kurtaxe, Citytax und Beherbergungssteuer richtig abrechnen.

Einen Randfall gibt es. Durchlaufender Posten ist die Steuer nur, solange du sie im Namen und für Rechnung der Stadt vereinnahmst (§ 10 Abs. 1 Satz 4 UStG). Darauf kommt es an, mehr als auf das Aussehen der Rechnung. Rechnest du die Steuer pauschal in den Übernachtungspreis ein, bleibt der Gast zwar Schuldner, die Grenze zwischen deinem Entgelt und dem Betrag für die Stadt verschwimmt aber. Deshalb sieht die FAQ den getrennten Ausweis vor. Weichst du davon ab, sprich die Behandlung vorher mit deinem Steuerberater ab.

Die Dresdner Beherbergungssteuer automatisch abrechnen

Mit der Gästemappe von bnbills legst du für deine Dresdner Wohnungen eine Kurtaxe-Vorlage an, die als Prozentsatz vom Preis rechnet, mit Altersgruppen, Befreiungen und dem Meldezeitraum. Weil Dresden das Entgelt einschließlich Umsatzsteuer besteuert, wählst du Prozent vom Bruttobetrag. Bei der Frage „Was zählt nicht zum Preis?“ legst du fest, welche Positionen aus der Basis herausfallen, zur Wahl stehen Endreinigung, Zusatzleistungen, Provision und Rabatt. Für Dresden nimmst du die Endreinigung in die Basis auf, Zusatzleistungen wie Frühstück lässt du draußen, und eine vom Portal einbehaltene Provision bleibt drin. Den Preis teilt die Vorlage durch die Nächte und die Personen und rechnet dann den Satz. Diese Einrichtung machst du einmal nach der Dresdner Bemessungsgrundlage und passt sie an, wenn sich die Regeln ändern.

Bei Airbnb-Buchungen hat Airbnb die Steuer bereits eingezogen. Den Zahlungsschritt in der Gästemappe unterscheidet bnbills derzeit nicht nach Buchungskanal. Bei Dresdner Airbnb-Buchungen stellst du deshalb selbst sicher, dass der Gast die Steuer nicht ein zweites Mal über die Gästemappe zahlt. Für deine Anmeldung brauchst du die Airbnb-Übernachtungen trotzdem, getrennt von den übrigen. Prüf die Meldedaten deshalb vor der Abgabe auf Airbnb-Buchungen.

Für den Einzug hast du zwei Wege. Entweder ist die Beherbergungssteuer im Buchungspreis enthalten, oder der Gast zahlt sie nach dem Online-Check-in direkt über Stripe auf dein Stripe-Konto. Auf der Rechnung steht die Steuer als eigene Position mit dem Umsatzsteuersatz, den du in bnbills festlegst, für Dresden also ohne Umsatzsteuer. Zahlt der Gast sie online, legt bnbills dafür einen eigenen Beleg in deinem Buchhaltungsprogramm an. Wie Lexware Office oder sevdesk eine Position ohne Umsatzsteuer verbucht, prüfst du dort einmal zusammen mit deinem Steuerberater, damit sie als durchlaufender Posten auf dem Verrechnungskonto landet. Die Rechnung über die Übernachtung entsteht aus deinen aktivierten Smoobu- oder Guesty-Buchungen automatisch in Lexware Office oder sevdesk.

Am Monatsende lädst du die Meldedaten je Vorlage und Zeitraum als CSV oder PDF herunter. Das ist eine Aufstellung, mit der du den amtlichen Vordruck oder die Online-Anmeldung der Stadt ausfüllst. Abgeben musst du sie selbst, bnbills meldet nicht an die Stadt. Mehr zur Automatik liest du in Kurtaxe automatisch abrechnen und Kurtaxe mit Smoobu.

Für Agenturen und Co-Hosts: wer in Dresden Betreiber ist

Verwaltest du Ferienwohnungen mehrerer Eigentümer in Dresden, stellt sich zuerst die Frage, wer gegenüber der Stadt Betreiber ist. Wer dem Gast die Rechnung stellt, klärt der Beitrag Co-Host und Agentur mit mehreren Eigentümern. Schuldner bleibt in jedem Fall der Gast. Einzug, Anmeldung und Haftung treffen aber den Betreiber. Die Satzung selbst definiert den Betreiber nicht. Nach der FAQ der Stadt gilt grundsätzlich als Betreiber, wer in der geschäftsüblichen Werbung als Kontakt- und Ansprechperson für die Vermietung auftritt, und ebenso, wem die Erträge aus der Vermietung in erster Linie zufließen. Tritt deine Agentur in den Inseraten als Kontakt auf, kannst du deshalb selbst als Betreiber gelten, auch wenn die Einnahmen beim Eigentümer landen. Klär die Zuordnung je Wohnung mit dem Steuer- und Stadtkassenamt, bevor die erste Meldung fällig wird, und halte sie im Verwaltungsvertrag fest. Melden darf auch eine bevollmächtigte Person, die dann den Vordruck unterschreibt.

Für die Praxis heißt das, die Wohnungen je Betreiber sauber zu trennen. In bnbills verbindest du mehrere Smoobu-, Guesty-, Lexware-Office- und sevdesk-Konten in einem Account und legst je Apartment fest, in welche Buchhaltung die Rechnungen laufen. Für die Online-Zahlung hinterlegst du mehrere Stripe-Konten und ordnest jedem Apartment das Konto seines Betreibers zu. Legst du je Betreiber eine eigene Vorlage an, ziehst du die Meldedaten je Vorlage und Zeitraum, und jeder Betreiber hat seine eigene Grundlage für die Anmeldung. bnbills kostet 10 € netto je aktiviertem Apartment und Monat, Check-in und Kurtaxe sind aktuell ohne Aufpreis enthalten.

Häufige Fragen zur Beherbergungssteuer in Dresden

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Dresden?

6 % des Entgelts für jede einzelne Übernachtung, einschließlich Umsatzsteuer und abgerundet auf volle Cent. Übernachten mehrere Personen, wird das Entgelt auf alle verteilt, und nur die steuerpflichtigen Gäste zahlen auf ihren Anteil. Zur Bemessungsgrundlage zählen die Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen, auch die Reinigungsgebühr. Das gilt auch für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer. Frühstück gehört nach der FAQ der Stadt nicht dazu, obwohl Speisen seit 2026 ebenfalls mit 7 % Umsatzsteuer belegt sind.

Muss ich die Beherbergungssteuer für meine Ferienwohnung in Dresden einziehen?

Als Betreiber ja, soweit der Gast nicht befreit ist. Die Satzung erfasst ausdrücklich Ferienunterkünfte. Du ziehst die Steuer ein, meldest sie an und führst sie ab. Bei Buchungen über Airbnb übernimmt Airbnb Einzug und Abführung.

Bis wann muss ich die Beherbergungssteuer in Dresden anmelden?

Bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, auf dem amtlichen Vordruck oder online. Auf Antrag verlängert die Stadt die Frist um einen Monat. Bei höchstens 200 € Steuer im Monat ist auf Antrag ein Zeitraum von drei oder sechs Monaten möglich.

Zahlen Geschäftsreisende in Dresden Beherbergungssteuer?

Ja, seit dem 1. Juli 2023. Die frühere Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen ist entfallen. Befreit sind nach der geltenden Fassung unter anderem Minderjährige, schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 80 und Personen unter 27 Jahren, die zu Ausbildungszwecken übernachten.

Zieht Airbnb die Beherbergungssteuer in Dresden ein?

Ja. Laut Airbnb-Hilfe zieht Airbnb die Steuer seit dem 1. Januar 2019 bei Buchungen über die Plattform ein und zahlt sie an die Stadt. Die Stadt nennt Airbnb als einzige Plattform, die das tut. Eine Meldung gibst du trotzdem ab. Vermietest du nur über Airbnb, ist das eine Null-Meldung mit der Zahl der Airbnb-Übernachtungen.

Ist die Beherbergungssteuer in Dresden umsatzsteuerpflichtig?

In Dresden schuldet der Gast die Steuer, du ziehst sie für die Stadt ein. Solange du sie im Namen und für Rechnung der Stadt vereinnahmst, ist sie ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG. Sie gehört dann nicht zu deinem Entgelt und steht ohne Umsatzsteuer auf der Rechnung. Die Stadt behandelt sie in ihrer FAQ ebenfalls als durchlaufenden Posten. Weichst du davon ab, etwa weil du sie pauschal in den Preis einrechnest, klär die Behandlung mit deinem Steuerberater. Wie du sie buchst, steht im Beitrag Kurtaxe, Citytax und Beherbergungssteuer richtig abrechnen.

Meldet bnbills die Beherbergungssteuer an die Stadt Dresden?

Nein. bnbills berechnet die Steuer je Buchung über eine Kurtaxe-Vorlage, lässt den Gast sie auf Wunsch online auf dein Stripe-Konto zahlen und liefert dir die Meldedaten je Zeitraum als CSV oder PDF. Den Zahlungsschritt unterscheidet bnbills derzeit nicht nach Buchungskanal, bei Airbnb-Buchungen achtest du deshalb selbst darauf, dass der Gast nicht doppelt zahlt. Die Anmeldung beim Steuer- und Stadtkassenamt gibst du selbst ab.

Beherbergungssteuer Dresden in vier Schritten

Für die Dresdner Beherbergungssteuer reichen vier feste Schritte: 6 % vom richtigen Betrag rechnen, getrennt ausweisen, im Regelfall jeden Monat bis zum 15. melden und Airbnb-Übernachtungen in der Meldung angeben, ohne sie noch einmal zu kassieren. Mit einer Kurtaxe-Vorlage in bnbills rechnet das System je Buchung mit, und am Monatsende lädst du die Meldedaten herunter und prüfst sie vor der Abgabe. Wie das für deine Dresdner Wohnungen aussieht, zeigen wir dir gern in einer kurzen Demo.

Dieser Beitrag gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kläre deine individuelle Situation mit deinem Steuerberater.